Vereinfachte Solarstromnutzung für Vermieter

Vereinfachte Solarstromnutzung für Mehrfamilienhäuser: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung versus Mieterstrommodell

9/25/20242 min lesen

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Photovoltaik wird immer beliebter, da sie nicht nur umweltfreundlich ist, sondern auch kostengünstigen Strom liefert. Auf vielen Dächern von Einfamilienhäusern sowie in der Industrie und im Gewerbe sind bereits Solaranlagen installiert, um saubere Energie zu erzeugen. Auffällig untergenutzt bleiben jedoch die Dächer von Mehrfamilienhäusern, obwohl dort viele Menschen leben und der Eigenverbrauch besonders hoch wäre – was die Rentabilität der Anlagen steigern würde. Der Grund dafür war bisher der hohe Verwaltungsaufwand, da jede Wohnung ihren eigenen Stromzähler hat und es technisch schwierig ist, eine Photovoltaikanlage an mehrere Zähler gleichzeitig anzuschließen. Diese Komplexität hat viele Vermieter abgeschreckt. Das ändert sich jedoch mit der Einführung des Modells der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

Das Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erleichtert die Verteilung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes deutlich, indem es bürokratische Hürden reduziert. Probleme wie die Zählerverwaltung werden vereinfacht, und der Betreiber der Anlage wird von vielen Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Reststromlieferung, entlastet. Damit der erzeugte Strom auf diese Weise genutzt werden kann, muss er von einer Photovoltaikanlage stammen, die auf dem gleichen Gebäude installiert ist, in dem der Strom verbraucht wird. Der Strom fließt ohne Umweg über das öffentliche Netz direkt an die Bewohner des Gebäudes, basierend auf einem vorher festgelegten Verteilungsschlüssel. Die genauen Verbrauchsmengen werden viertelstündlich erfasst, und ein Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Bewohner regelt die weiteren Details entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. So können Vermieter ihren Mietern kostengünstig nachhaltigen Solarstrom zur Verfügung stellen.

Es stellt sich die Frage: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder Mieterstrommodell – was ist der Unterschied?

Der Hauptunterschied zwischen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und dem klassischen Mieterstrommodell liegt in der Art der Stromlieferung und der Rolle des Vermieters. Beim Mieterstrommodell verkauft der Vermieter den Strom, der von der Photovoltaikanlage produziert wird, direkt an die Mieter und ist dabei auch für den kompletten Abwicklungsprozess verantwortlich. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hingegen wird der erzeugte Solarstrom anteilig auf die verschiedenen Bewohner verteilt und von deren Netzstromverbrauch abgezogen. Der Vermieter tritt hier nicht als direkter Stromlieferant auf. Die Reststromversorgung läuft über die bestehenden Stromverträge der Mieter weiter.

Zudem entfallen bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung viele der üblichen Lieferantenpflichten für den Betreiber der Photovoltaikanlage, was die Umsetzung wesentlich einfacher macht. Beim Mieterstrommodell hingegen muss der Vermieter oder Betreiber die gesamte Stromlieferung selbst abwickeln.